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   OLG Naumburg, 10.02.2000 - 5 W 7/00   

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https://dejure.org/2000,58449
OLG Naumburg, 10.02.2000 - 5 W 7/00 (https://dejure.org/2000,58449)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.02.2000 - 5 W 7/00 (https://dejure.org/2000,58449)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 5 W 7/00 (https://dejure.org/2000,58449)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Insolvenzgerichtes die Einholung eines

    Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188; weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547).
  • OLG Celle, 13.06.2001 - 2 W 66/01

    Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO muss entsprechend der Verweisung des § 4 InsO auf die Notfrist des § 577 Abs. 2 S. 1 ZPO innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung eingelegt werden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00; Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rz. 32 ff.; Hess, InsO, 2. Aufl., § 7 Rz. 43 ff.; Prütting, in: Kübler/Prütting, InsO, § 7 Rz. 6; Schmerbach, in: Frankfurter Komm. zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 7 Rz. 4).
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